„Vollspektrum“ klingt nach einem Qualitätssiegel. Es ist keines. Der Begriff ist nirgends definiert, jeder darf ihn verwenden, und er sagt für sich genommen nichts darüber aus, was in der Flasche ist.
Wer hanfhaltige Erzeugnisse vergleicht, stößt immer wieder auf dieselben drei Wörter: Vollspektrum, Breitspektrum, Isolat. Sie stehen groß auf der Verpackung, oft an der Stelle, an der man sonst eine Güteklasse erwarten würde. Tatsächlich beschreiben sie etwas viel Schlichteres: wie stark ein Pflanzenauszug nachbearbeitet wurde.
Dieser Beitrag erklärt, was hinter den drei Begriffen steckt, worin sie sich unterscheiden und welche Rolle das Herstellungsverfahren spielt. Es geht dabei um Zusammensetzung und Herstellung, also darum, was in der Flasche ist und wie es dorthin kommt. Wiedergaben einzelner wissenschaftlicher Untersuchungen samt ihren jeweiligen Grenzen finden sich in unserer Studienreihe.
Diese Reihe hat vier Teile. Sie lässt sich in beliebiger Reihenfolge lesen.
- Vollspektrum, Breitspektrum, Isolat, dieser Beitrag
- THC-Grenzwerte: warum Pflanze und Erzeugnis verwechselt werden
- Produktbezeichnungen: warum die Verwendung zählt und nicht das Etikett
- Zu viel THC im Öl: was das im Alltag bedeutet
Auf einen Blick
- Keiner der drei Begriffe ist festgelegt. Es gibt keine Norm und keine Prüfkriterien, die vorschreiben, was ein Erzeugnis enthalten muss, um so heißen zu dürfen.
- Vollspektrum meint einen wenig nachbearbeiteten Auszug aus der ganzen Pflanze, einschließlich der natürlich vorhandenen THC-Spuren.
- Breitspektrum meint dasselbe, jedoch mit einem zusätzlichen Schritt, der THC so weit wie technisch möglich entfernt.
- Isolat meint einen einzelnen, aufgereinigten Stoff, in der Regel Cannabidiol.
- Die Begriffe beschreiben den Verarbeitungsgrad, nicht die Güte. Ein Isolat ist nicht „reiner im Sinne von besser“, ein Vollspektrum-Auszug nicht „vollständiger im Sinne von hochwertiger“.
- Der Begriff garantiert keinen Gehalt. In einer Untersuchung europäischer Handelsprodukte stimmte bei 49 Prozent (86 von 181 auf CBD geprüften Ölen) der deklarierte Gehalt nicht 2.
- Was tatsächlich enthalten ist, steht nur im chargenbezogenen Analysenbericht.
Inhaltsverzeichnis
- Ein Wort aus der Produktsprache
- Was in einem Vollspektrum-Auszug steckt
- Die drei Formen im Vergleich
- Wie die Auszüge hergestellt werden
- Warum der Begriff nichts garantiert
- Was sich über die Lagerzeit ändert
- Fünf häufige Missverständnisse
- Quellenverzeichnis
- Redaktionelle Hinweise und Prüfprotokoll
- Haftungsausschluss
Ein Wort aus der Produktsprache
Beginnen wir mit dem, was am häufigsten übersehen wird: „Vollspektrum“ ist kein festgelegter Begriff. Es gibt keine Vorgabe, wie viele Cannabinoide ein Erzeugnis enthalten muss, welche Terpene vorhanden sein müssen oder welches Verfahren angewandt werden darf, damit ein Auszug so heißen darf.
Das unterscheidet ihn von Bezeichnungen wie „nativ extra“ bei Olivenöl, hinter denen ein Regelwerk mit Prüfkriterien steht. Bei „Vollspektrum“ gibt es das nicht. Zwei Erzeugnisse mit derselben Aufschrift können sich in ihrer Zusammensetzung erheblich unterscheiden.
Das ist keine Kritik am Begriff, er beschreibt durchaus etwas Sinnvolles. Aber er beschreibt einen Herstellungsansatz, keinen Gehalt. Wer wissen will, was tatsächlich in einer Flasche ist, muss in den chargenbezogenen Analysenbericht schauen.
Was in einem Vollspektrum-Auszug steckt
Gemeint ist üblicherweise ein Auszug aus der ganzen Pflanze, bei dem nicht ein einzelner Stoff herausgetrennt, sondern das natürliche Stoffgemisch weitgehend erhalten wird. Dazu gehören typischerweise:
- Cannabinoide. Neben Cannabidiol (CBD) unter anderem Cannabigerol (CBG), Cannabichromen (CBC) und Cannabinol (CBN), jeweils in geringeren Mengen.
- Die Säureformen. In der lebenden Pflanze liegen Cannabinoide größtenteils als Säuren vor, etwa CBDA und THCA. Erst durch Wärme, Licht und Zeit entstehen daraus die neutralen Formen. Ein Analysenbericht, der nur die neutralen Formen ausweist, zeigt deshalb nicht das ganze Bild.
- Terpene. Die flüchtigen Bestandteile, die den charakteristischen Geruch ausmachen. Sie gehen bei starker Erhitzung teilweise verloren.
- Flavonoide, Chlorophyll, Pflanzenwachse. Je nach Verfahren mehr oder weniger stark enthalten; sie prägen Farbe, Geruch und Geschmack.
- Spuren von Tetrahydrocannabinol. THC wird nicht zugesetzt. Es ist von Natur aus in der Pflanze vorhanden, auch in zertifizierten Nutzhanfsorten.
Der letzte Punkt ist der folgenreichste. Ein Auszug konzentriert alles, was in der Pflanze steckt: Wird viel Pflanzenmaterial zu wenig Extrakt eingeengt, steigt der Gehalt aller enthaltenen Stoffe, auch der unerwünschten. Welche Grenzwerte dafür gelten und warum die Säureform dabei mitgerechnet wird, behandelt Beitrag 2 dieser Reihe.
Die drei Formen im Vergleich
Die folgende Übersicht beschreibt, wie die Begriffe im Handel üblicherweise verwendet werden. Verbindlich ist keine der Zuordnungen, sie sind Branchenkonvention.
| Merkmal | Vollspektrum | Breitspektrum | Isolat |
|---|---|---|---|
| Grundidee | Natürliches Stoffgemisch der Pflanze möglichst erhalten | Stoffgemisch erhalten, THC gezielt entfernen | Einen Stoff isolieren und aufreinigen |
| Weitere Cannabinoide | enthalten | je nach Verfahren teilweise enthalten | weitgehend entfernt |
| Terpene, Flavonoide, Wachse | enthalten | je nach Verfahren teilweise enthalten | entfernt |
| THC | natürliche Spuren vorhanden | bis unter die Nachweisgrenze des Verfahrens reduziert | praktisch nicht vorhanden |
| Verarbeitungsschritte | wenige | zusätzlicher Reinigungsschritt | viele, bis zur Kristallisation |
| Farbe und Geschmack | dunkel, kräftig pflanzlich | heller, milder | farb- und geruchlos |
| Analytischer Aufwand | hoch, viele Bestandteile, mehrere THC-Isomere möglich | hoch, Nachweis- und Bestimmungsgrenze müssen belegt sein | gering, ein Stoff, eine Reinheitsangabe |
| Was im Bericht stehen sollte | Einzelwerte je Cannabinoid, Säureformen getrennt, THC-Isomere | zusätzlich die Grenzen des Messverfahrens | Reinheitsangabe und Nebenbestandteile |
Zur Formulierung „THC-frei“. „Nicht nachweisbar“ bezieht sich auf die Nachweisgrenze des eingesetzten Verfahrens, nicht auf einen Gehalt von null. Sobald ein Zahlenwert angegeben wird, kommt zusätzlich die Bestimmungsgrenze ins Spiel, die kleinste Menge, die das Labor noch beziffern kann. Ein Bericht, der beide Grenzen nicht ausweist, ist an dieser Stelle nicht überprüfbar.
Wie die Auszüge hergestellt werden
Drei Wege sind gebräuchlich. Sie unterscheiden sich darin, welche Bestandteile sie mitnehmen und wie stark sie das Ausgangsmaterial verändern.
- Kaltpressung
- Mechanisches Auspressen ohne Lösungsmittel, klassisch bei Hanfsamenöl. Es wird nichts angereichert, das Öl enthält, was in den Samen ist.
- Alkohol- bzw. Ethanol-Auszug
- Das Pflanzenmaterial wird mit Ethanol ausgezogen, das Lösungsmittel anschließend entfernt. Nimmt neben Cannabinoiden auch Chlorophyll und Wachse mit, was Farbe und Geschmack prägt. Ein anschließender Kälteschritt kann Wachse wieder abtrennen.
- Kohlendioxid-Extraktion
- Kohlendioxid wird unter Druck in den überkritischen Zustand gebracht und wirkt dann als Lösungsmittel. Über Druck und Temperatur lässt sich steuern, welche Bestandteile mitgehen. Nach dem Entspannen entweicht das Kohlendioxid rückstandsfrei.
Ein Hinweis zur Einordnung, weil das Kohlendioxid-Verfahren häufig als besonders modern beworben wird: Es ist alles andere als neu. Die Extraktion mit überkritischem Kohlendioxid geht auf Arbeiten von Kurt Zosel zurück; das Patent zur Entcoffeinierung von Rohkaffee wurde am 5. Februar 1970 angemeldet. Industriell läuft das Verfahren in Deutschland seit Ende der 1970er Jahre, in Wolnzach wurde 1979 die erste Anlage zur Hopfenextraktion mit überkritischem Kohlendioxid installiert, 1985 hatte sie die älteren Methoden dort vollständig abgelöst 4. Entkoffeinierter Kaffee und Hopfenextrakt für die Brauwirtschaft entstehen seit Jahrzehnten so.
Warum der Begriff nichts garantiert
Weil „Vollspektrum“ nicht festgelegt ist, sagt die Aufschrift nichts über die tatsächliche Zusammensetzung aus. Wie groß der Abstand zwischen Etikett und Inhalt sein kann, zeigt eine Laboruntersuchung von 186 in Europa gehandelten Cannabinoid-Ölen, die über ein Jahrzehnt gesammelt wurden 2:
- Bei 49 Prozent der Erzeugnisse (86 von 181) stimmte der tatsächliche CBD-Gehalt nicht mit der Deklaration überein.
- Einzelne Proben enthielten neben trans-Δ9-THC auch cis-Δ9-, Δ8- und Δ10-THC, Isomere, die seltener überwacht werden.
- In einem Erzeugnis, das ausdrücklich als Vollspektrum-Öl vermarktet wurde, wiesen die Autorinnen und Autoren Hexahydrocannabinol nach.
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe fanden sich in allen Proben, bei 54 Prozent (101 von 186) oberhalb der EU-Höchstwerte für ölbasierte Nahrungsergänzungsmittel.
Auch fachlich ist die Breite des Stoffgemischs kein Vorzug, sondern zunächst ein Prüfproblem. Als die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 2026 einen Kohlendioxid-Extrakt aus Nutzhanfsorten untersuchte, hielt das zuständige Gremium fest, dass ein erheblicher Anteil des Erzeugnisses nicht charakterisiert sei, man wisse also nicht, woraus er besteht 1.
Je vollständiger ein Auszug ist, desto mehr Bestandteile müssen bestimmt werden, und desto größer ist der Anteil, über den nichts bekannt ist. Das ist kein Argument gegen Vollspektrum-Erzeugnisse. Es ist ein Argument für einen aussagekräftigen Analysenbericht. Bei unseren CBD-Ölen liegt er zu jeder Charge offen, zusammen mit dem Chargenblatt.
Was sich über die Lagerzeit ändert
Ein Auszug ist kein statisches Erzeugnis. Eine Laborarbeit zur Lagerstabilität untersuchte Pflanzenmaterial, Extrakte, Ölzubereitungen und Isolate bei Raumtemperatur, im Kühlschrank und bei minus 20 Grad 3. Die Autorinnen und Autoren berichteten:
- Bei Raumtemperatur wurde THC beschleunigt zu Cannabinol (CBN) abgebaut.
- Lagerung bei minus 20 Grad erhielt die Cannabinoide über den untersuchten Zeitraum weitgehend.
- Reine CBD-Erzeugnisse zeigten auch bei Raumtemperatur eine robuste Langzeitstabilität, THC-reiche Matrizes dagegen nicht.
Praktisch bedeutet das vor allem für THC-haltige Zubereitungen: kühl aufbewahren. Für reine CBD-Erzeugnisse berichtete die Arbeit auch bei Raumtemperatur eine robuste Stabilität. Und in jedem Fall gilt: Ein Analysenbericht beschreibt den Zustand zum Zeitpunkt der Messung, nicht dauerhaft.
Fünf häufige Missverständnisse
„Vollspektrum ist ein geschützter Begriff.“
Nein. Es gibt keine Definition und keine Prüfkriterien. Was enthalten ist, zeigt allein die Analyse.
„THC-frei heißt null.“
„Nicht nachweisbar“ bezieht sich auf die Nachweisgrenze des eingesetzten Verfahrens; ein bezifferter Gehalt setzt zusätzlich die Bestimmungsgrenze voraus. Ohne Angabe dieser Grenzen ist die Aussage nicht überprüfbar.
„Breitspektrum ist einfach Vollspektrum ohne THC.“
So sauber lässt sich das nicht trennen. Der Schritt, der THC entfernt, erfasst je nach Verfahren auch andere Bestandteile, etwa Terpene oder einzelne Nebencannabinoide. Ein Breitspektrum-Auszug ist deshalb nicht dasselbe Gemisch minus einem Stoff, sondern ein anderes Gemisch.
„Ein höherer Prozentwert bedeutet mehr Inhalt.“
Der Prozentwert beschreibt die Konzentration, nicht die Menge. 10 Prozent in einer 10-Milliliter-Flasche ergeben weniger Gesamtmenge als 5 Prozent in 30 Millilitern. Vergleichbar wird es erst über die Angabe in Milligramm je Flasche.
„Je dunkler das Öl, desto hochwertiger.“
Die Farbe folgt aus dem Verarbeitungsgrad und dem Anteil an Chlorophyll und Pflanzenwachsen. Sie sagt etwas über das Verfahren aus, nicht über die Güte, ein gefilterter Auszug ist heller, ohne deshalb weniger zu enthalten.
Quellenverzeichnis
- EFSA Panel on Nutrition, Novel Foods and Food Allergens (NDA); Turck D, Bohn T, Cámara M, Castenmiller J, De Henauw S, Jos Á, Maciuk A, Mangelsdorf I, McNulty B, Naska A, Pentieva K, Siani A, Thies F, Aguilera-Gómez M, Cubadda F, Frenzel T, Knutsen HK, van Loveren H, McArdle HJ, Moldeus P, Neuhäuser-Berthold M, Schlatter JR, Siskos A, Trezza V, Albert O, Beneventi E, Laganaro M, Nuin Garciarena I, Rossi A, Berrio Cruz S, Seminati F, Magani M, Hirsch-Ernst KI. Safety of carbon dioxide extract from Cannabis sativa L. as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283. EFSA Journal. 2026;24(3):e10004. DOI: 10.2903/j.efsa.2026.10004. PMID 42016299. PMCID PMC13093849.
Freier Volltext: doi.org/10.2903/j.efsa.2026.10004 - Binova Z, Maly M, Drabova L, Gomersall V, Zlechovcova M, Benesova M, Hajslova J, Benes F. Poorly labeled CBD and related cannabinoid oils marketed in Europe: a hidden risk for consumers? Insights from a long-term study. Analytical and Bioanalytical Chemistry. 2026 (online vorab veröffentlicht am 18.08.2026; Band, Heft und Seiten noch nicht vergeben). DOI: 10.1007/s00216-026-06734-5. PMID 42611266.
pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/42611266 · doi.org/10.1007/s00216-026-06734-5 (kostenpflichtig) - Majumdar CG, Radwan MM, Chandra S, Wanas AS, Elhendawy MA, Ibrahim EA, Geweda MM, Lata H, ElSohly MA. Stability of Cannabinoids in Cannabis: Plant Material, Extracts, Oil Formulations, and Isolates (CBD and Δ9-THC) Under Different Storage Conditions. Cannabis and Cannabinoid Research. 2026 (online veröffentlicht am 11.08.2026; Artikelnummer 25785125261478275). DOI: 10.1177/25785125261478275. PMID 42576671.
pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/42576671 · doi.org/10.1177/25785125261478275 (kostenpflichtig) - Zur Geschichte der Kohlendioxid-Extraktion. Patentschrift DE 2005293 „Verfahren zur Entcoffeinierung von Rohkaffee“, Erfinder Kurt Zosel, Anmelderin Studiengesellschaft Kohle mbH, Anmeldetag 5. Februar 1970, Offenlegung 18. November 1971.
patents.google.com › DE2005293C3
Zum industriellen Einsatz: „60 Jahre NATECO2“, Brauwelt, 1979 wurde in Wolnzach die erste Anlage zur Extraktion mit überkritischem CO2 installiert, 1985 löste das Verfahren die älteren Methoden vollständig ab.
brauwelt.com › 60 Jahre NATECO2
Redaktionelle Hinweise und Prüfprotokoll
Hinweise in eigener Sache. Dieser Beitrag erscheint auf der Website eines Anbieters hanfhaltiger Erzeugnisse. Wo auf eigene Erzeugnisse oder Unterlagen verwiesen wird, ist das im Text als solches erkennbar. Diese Hinweise enthalten keine Aussage darüber, wie andere Anbieter verfahren.
Arbeitsweise. Angaben zu wissenschaftlichen Arbeiten wurden anhand der bibliografischen Primärdatensätze (PMID, DOI) verifiziert; die wiedergegebenen Ergebnisse stammen aus den veröffentlichten Zusammenfassungen der Originalarbeiten. Die Angaben zur Geschichte der Kohlendioxid-Extraktion wurden anhand der Patentschrift und einer Fachveröffentlichung geprüft. Es wurden keine Angaben aus Pressemitteilungen, Branchenmedien, Sekundärberichten oder Shop-Texten übernommen. Quellen zuletzt geprüft am 27.08.2026.
Branchenkonvention statt Norm. Die Zuordnungen in den Übersichten unter den Abschnitten 3 und 4 beschreiben, wie die Begriffe und Verfahren im Handel üblicherweise verwendet werden. Sie beruhen nicht auf einer Norm und sind als Konvention gekennzeichnet. Die Aussage, dass die drei Begriffe nicht festgelegt sind, ist eine negative Feststellung: Uns ist keine Vorschrift, Norm oder behördliche Festlegung bekannt, die Prüfkriterien für ihre Verwendung aufstellt.
Zu den Quellen 2 und 3. Beide Arbeiten waren zum Prüfzeitpunkt vorab online veröffentlicht; Band-, Heft- und Seitenangaben waren noch nicht vergeben und werden deshalb nicht genannt. Ein freier Volltext lag nicht vor; die Angaben stützen sich auf den veröffentlichten Abstract. Bei Quelle 2 weicht der Nenner der Prozentangabe (181) von der Gesamtstichprobe (186) ab; beide Zahlen sind so in der Originalarbeit angegeben und werden hier unverändert wiedergegeben.
Abgrenzung zu den anderen Beiträgen. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich Produktkunde. Fragen der Grenzwerte und der rechtlichen Einordnung sind Gegenstand der Beiträge 2 und 3 dieser Reihe.
Zweck dieses Beitrags. Dieser Beitrag beschreibt Begriffe, Zusammensetzung und Herstellungsverfahren. Er ist nicht dazu bestimmt, Eigenschaften, Wirkungen oder die Eignung von Erzeugnissen dieses Onlineshops zu beschreiben, und trifft keine Aussagen zur Vorbeugung, Behandlung, Linderung oder Heilung von Krankheiten. Genannte Mengenangaben stammen aus wissenschaftlichen Untersuchungen und stellen keine Verzehr- oder Anwendungsempfehlung dar.
Korrekturen. Sollte dir eine Abweichung von einer der genannten Quellen auffallen, sag uns bitte Bescheid. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren nachweisbare Fehler mit einem datierten Änderungsvermerk.
Erstveröffentlichung: 27.08.2026 · Quellen zuletzt geprüft: 27.08.2026 · Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV: Daniel Nussbaumer, Nativex GmbH, Pfongau 33, 5202 Neumarkt, Österreich
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